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Erste Strophe der Nationalhymne: verboten oder erlaubt?

Nein, die erste Strophe des Deutschlandliedes ist nicht verboten. Es gibt keinen Paragrafen, der das Singen unter Strafe stellt. Sie ist nur nicht die Nationalhymne, und das ist ein Unterschied, der in fast jeder Diskussion untergeht. Hier steht, was tatsächlich gilt.

Lena BrandtLena Brandt Veröffentlicht: 01.09.2026 Aktualisiert: 01.09.2026
Zusammenfassung Quellen geprüft

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Die erste Strophe des Deutschlandliedes ist nicht verboten und nicht strafbar.
  • Nationalhymne ist ausschließlich die dritte Strophe, Einigkeit und Recht und Freiheit.
  • Festgelegt wurde das nicht per Gesetz, sondern 1952 im Briefwechsel zwischen Heuss und Adenauer.
  • 1991 bestätigten von Weizsäcker und Kohl das für das wiedervereinigte Deutschland.
  • Das Grundgesetz regelt in Artikel 22 nur die Bundesflagge, die Hymne kommt darin nicht vor.
  • § 90a StGB schützt die Hymne davor, verunglimpft zu werden, er verbietet kein Singen.
  • § 86a StGB betrifft Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, dazu zählt das Deutschlandlied nicht.
  • Das Horst-Wessel-Lied dagegen fällt unter § 86a und ist tatsächlich verboten.
  • Strafbar werden kann der Kontext: Volksverhetzung nach § 130 StGB oder Beleidigung nach § 185 StGB.
  • Das Singen selbst ist von der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz gedeckt.
  • Arbeitsrechtlich, dienstrechtlich und schulisch kann trotzdem etwas passieren.
  • Straffrei und folgenlos sind zwei verschiedene Dinge, das ist der Kern des Missverständnisses.
  • Der Text stammt von 1841, geschrieben von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben.
  • Deutschland über alles zielte damals auf die Einheit gegen die Kleinstaaterei, nicht nach außen.
  • Die Melodie schrieb Joseph Haydn 1797 ursprünglich als Kaiserhymne für Österreich.
  • Belastet wurde die erste Strophe durch die Verwendung im Nationalsozialismus.
  • Für die zweite Strophe gilt rechtlich exakt dasselbe wie für die erste.

Die kurze Antwort

Die erste Strophe des Deutschlandliedes ist nicht verboten. Es existiert kein Gesetz und kein Paragraf, der das Singen, Abdrucken oder Abspielen dieser Strophe unter Strafe stellt. Wer sie singt, macht sich nicht strafbar.

Richtig ist etwas anderes: Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist ausschließlich die dritte Strophe, also Einigkeit und Recht und Freiheit. Die erste und die zweite Strophe gehören zum Gedicht, aber nicht zur Hymne.1

Das Grundgesetz hilft an dieser Stelle nicht weiter, denn es schweigt zur Hymne. Artikel 22 legt die Bundesflagge fest, schwarz-rot-gold, und nennt Berlin als Hauptstadt. Eine Nationalhymne kommt in der Verfassung überhaupt nicht vor.2

Was 1952 und 1991 tatsächlich beschlossen wurde

Anders als Österreich, das seine Bundeshymne in einem eigenen Bundesgesetz geregelt hat, kennt Deutschland kein Hymnengesetz. Die Festlegung erfolgte 1952 durch einen Briefwechsel zwischen Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer. Heuss stimmte darin zu, das Lied der Deutschen als Nationalhymne anzuerkennen, bei staatlichen Anlässen aber die dritte Strophe zu singen.3

Nach der Wiedervereinigung wurde dasselbe Verfahren wiederholt: 1991 bestätigten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl in einem erneuten Briefwechsel die dritte Strophe als Nationalhymne für das gesamte deutsche Volk.4

Ein Briefwechsel zwischen zwei Verfassungsorganen begründet eine verbindliche staatliche Praxis. Er ist aber kein Strafgesetz und kann deshalb gar kein Verbot aussprechen. Genau hier entsteht das Missverständnis: Die Festlegung sagt, was gesungen wird, nicht, was gesungen werden darf.

Welche Paragrafen wirklich einschlägig sind

§ 90a StGB schützt die Hymne, er verbietet sie nicht

Der am häufigsten falsch zitierte Paragraf ist § 90a des Strafgesetzbuchs. Er stellt unter Strafe, wer die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik öffentlich verunglimpft. Die Schutzrichtung ist damit das genaue Gegenteil eines Singverbots: Geschützt wird die Hymne vor Herabwürdigung. Eine Strophe des Ursprungsgedichts zu singen, ist keine Verunglimpfung der Hymne.5

§ 86a StGB betrifft ein anderes Lied

Der zweite Paragraf, der in Diskussionen auftaucht, verbietet das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Darunter fallen Symbole, Grußformeln und auch Lieder, die einer verbotenen Organisation zuzuordnen sind. Das Deutschlandlied gehört nicht dazu, es entstand fast hundert Jahre vor dem Nationalsozialismus. Das Horst-Wessel-Lied dagegen ist ein Kennzeichen der NSDAP und fällt tatsächlich unter diese Vorschrift. Wer beide Lieder in einen Topf wirft, verwechselt sie.6

Strafbar wird der Kontext, nicht die Strophe

Es gibt Situationen, in denen das Singen der ersten Strophe strafrechtlich relevant wird, aber dann nie wegen des Textes allein. Wer die Strophe in einem Zusammenhang anstimmt, der zum Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe aufstachelt oder deren Menschenwürde angreift, kann sich wegen Volksverhetzung strafbar machen.7 Wird die Strophe gezielt eingesetzt, um konkrete Menschen herabzuwürdigen, kommt eine Beleidigung in Betracht.8 Strafbar ist in beiden Fällen die Handlung im Kontext, nicht die Zeile.

Umgekehrt gilt die Meinungsfreiheit

Das Singen eines Liedes ist eine Meinungsäußerung und damit von Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt. Einschränken lässt sich das nur durch allgemeine Gesetze, und ein Gesetz, das diese Strophe verbietet, gibt es nicht.9

Wo es trotzdem Ärger geben kann

Hier liegt der praktisch wichtigste Punkt, den die meisten Antworten im Netz auslassen: straffrei und folgenlos sind zwei verschiedene Dinge.

Beamte und Soldaten unterliegen einer besonderen Treue- und Mäßigungspflicht. Wer im Dienst oder in Uniform die erste Strophe anstimmt, riskiert disziplinarische Konsequenzen, obwohl kein Straftatbestand erfüllt ist. In Betrieben kann ein Arbeitgeber reagieren, wenn der Betriebsfrieden gestört wird oder Kolleginnen und Kollegen sich bedrängt fühlen. In Schulen und bei Sportveranstaltungen greifen Hausrecht und Vereinsordnungen, die mit dem Strafrecht nichts zu tun haben.10

Die ehrliche Antwort auf die Frage lautet deshalb: Der Staat wird dich nicht bestrafen. Dein Arbeitgeber, deine Schule oder dein Verein können trotzdem reagieren. Das ist kein Widerspruch, sondern der Unterschied zwischen Strafrecht und allem anderen.

Dieser Artikel ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Woher Deutschland über alles kommt

Den Text schrieb August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 auf Helgoland. Er war Germanist, Sammler alter Volkslieder und politisch ein Liberaler, der wegen seiner Gedichte seine Professur in Breslau verlor.11

Deutschland über alles war 1841 keine Aussage über andere Länder. Es gab kein Deutschland, sondern Dutzende von Einzelstaaten mit eigenen Zöllen, Fürsten und Hymnen. Die Zeile forderte, die Einheit über die Interessen dieser Kleinstaaten zu stellen. Das Lied war damit ein Text der demokratischen Opposition im Vormärz und nicht der Obrigkeit.12

Die Melodie ist noch älter und noch weniger deutsch: Joseph Haydn schrieb sie 1797 als Kaiserhymne für den österreichischen Kaiser. Auch das Deutschlandlied ist also ein umgedichtetes Lied, ein neuer Text auf eine bereits bekannte Melodie.13

Was die erste Strophe belastet, ist nicht ihre Entstehung, sondern ihre Verwendung: Im Nationalsozialismus wurde sie zur Standardstrophe und regelmäßig unmittelbar mit dem Horst-Wessel-Lied gekoppelt. Diese Verbindung ist der Grund, warum sie seit 1952 in offiziellem Rahmen nicht mehr gesungen wird. Es ist eine historische und politische Entscheidung, keine juristische.

Und die zweite Strophe?

Für sie gilt rechtlich exakt dasselbe. Sie ist nicht verboten, nicht strafbar und ebenfalls nicht Teil der Nationalhymne. Weil sie von Wein, Frauen und Gesang handelt, gilt sie eher als altmodisch denn als politisch, öffentlich gesungen wird sie trotzdem so gut wie nie.14

Wer wissen will, wie andere Länder mit ihren Hymnentexten umgehen, findet die Fälle in unserem Beitrag über Nationalhymnen ohne Text. Spanien, San Marino, Bosnien und der Kosovo haben das Problem auf ihre Weise gelöst: Sie haben gar keinen Text.

Häufige Fragen

Ist die erste Strophe der deutschen Nationalhymne verboten?

Nein. Es gibt kein Gesetz, das das Singen der ersten Strophe des Deutschlandliedes verbietet oder unter Strafe stellt. Nationalhymne ist seit dem Briefwechsel zwischen Bundespräsident Heuss und Bundeskanzler Adenauer von 1952, bestätigt 1991, ausschließlich die dritte Strophe. Die erste Strophe ist also nicht verboten, sie ist nur nicht die Hymne.

Macht man sich strafbar, wenn man Deutschland über alles singt?

Das Singen an sich ist nicht strafbar und von der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz gedeckt. Strafbar werden kann der Zusammenhang: Wer die Strophe einsetzt, um zum Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe aufzustacheln, kann sich wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB strafbar machen, gezielte Herabwürdigung einzelner Personen kann eine Beleidigung nach § 185 StGB sein.

Was besagt § 90a StGB zur Nationalhymne?

§ 90a StGB stellt unter Strafe, wer die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland öffentlich verunglimpft. Die Vorschrift schützt die Hymne also vor Herabwürdigung und ist das Gegenteil eines Singverbots. Eine Strophe des Ursprungsgedichts zu singen, erfüllt diesen Tatbestand nicht.

Kann das Singen der ersten Strophe berufliche Folgen haben?

Ja, das ist möglich, obwohl es straffrei ist. Beamte und Soldaten unterliegen besonderen Treue- und Mäßigungspflichten, sodass disziplinarische Konsequenzen in Betracht kommen. In Betrieben kann der Arbeitgeber reagieren, wenn der Betriebsfrieden gestört wird, in Schulen und Vereinen greifen Hausrecht und Ordnungen. Straffrei und folgenlos sind zwei verschiedene Dinge.

Was bedeutet Deutschland über alles ursprünglich?

Als Hoffmann von Fallersleben den Text 1841 schrieb, existierte kein deutscher Nationalstaat, sondern Dutzende Einzelstaaten mit eigenen Fürsten und Zöllen. Die Zeile forderte, die nationale Einheit über die Interessen dieser Kleinstaaten zu stellen, und war damit eine Forderung der demokratischen Opposition. Belastet wurde die Strophe erst durch ihre Verwendung im Nationalsozialismus.

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Quellen

  1. Bundespräsidialamt (bundespraesident.de)
  2. Grundgesetz Artikel 22 (gesetze-im-internet.de)
  3. Bundespräsidialamt (bundespraesident.de)
  4. Bundespräsidialamt (bundespraesident.de)
  5. Strafgesetzbuch § 90a (gesetze-im-internet.de)
  6. Strafgesetzbuch § 86a (gesetze-im-internet.de)
  7. Strafgesetzbuch § 130 (gesetze-im-internet.de)
  8. Strafgesetzbuch § 185 (gesetze-im-internet.de)
  9. Grundgesetz Artikel 5 (gesetze-im-internet.de)
  10. Grundgesetz Artikel 5 (gesetze-im-internet.de)
  11. Deutsches Historisches Museum, LeMO (dhm.de)
  12. Deutsches Historisches Museum, LeMO (dhm.de)
  13. Bundespräsidialamt (bundespraesident.de)
  14. Bundespräsidialamt (bundespraesident.de)